geloescht
Anmeldedatum: 07.02.2008 Beiträge: 0
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Verfasst am: 03.02.2006, 10:19 Titel: Notenschutz + spezielle Förderung auch bei guten Fachnoten! |
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Oft wird falsch behauptet und sogar amtlich geschrieben, dass Legastheniker den Notenschutz (keine Bewertung der Rechtschreibfehler) und spezielle Förderung nur bei Deutsch-Noten schlechter als "4" für's ganze Fach bekommen können.
Das ist pädagogischer Unsinn!
Die Teilleistungsschwäche muss gerade auch bei stärkeren Schülern beachtet werden und sie müssen geholfen bekommen, ihre besonderen Schwierigkeiten zu verringern oder gar zu überwinden.
Ansonsten ergäbe die Bewertung der Legastheniker eine undifferenzierte allgemeine Abwertung auf höchstens "4".
Ich kenne sehr gute Aufsätze mit der "roten" Lehrerbeurteilung "Inhalt sehr gut, Sprache und Stil 1-, Rechtschreibung 6: Gesamtnote "ausreichend (4)".
Solchen Schülern kann und muss durch besondere Förderung geholfen werden. Der obige Aufsatz muss unter Beachtung des notwendigen Notenschutzes und zur Erhaltung der Motivation zu formulieren und zu schreiben insgesamt mit "sehr gut" bewertet werden.
So ist es in der bestehenden hessischen Verordnung eindeutig formuliert: "Die Zeugnisnoten enthalten im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen keine Bewertung von Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben." (VO 22.10.85 §4)
Leider versuchen die Schulverwaltungen in neuen Regelungen die unpädagogische allgemeine Abwertung auf bestenfalls "4" festzuschreiben. Dem sollte entschieden entgegen getreten werden - auch in Hessen.
Grüße, GEORG MOHR |
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