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Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS) e.V. www.emgs.de
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Petra Litzenburger

Anmeldedatum: 20.01.2006 Beiträge: 669 Bundesland: Saarland
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Verfasst am: 02.02.2008, 19:04 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von Petra Litzenburger am 02.02.2008, 19:10, insgesamt einmal bearbeitet |
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Petra Litzenburger

Anmeldedatum: 20.01.2006 Beiträge: 669 Bundesland: Saarland
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Verfasst am: 02.02.2008, 19:04 Titel: |
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Petra Litzenburger

Anmeldedatum: 20.01.2006 Beiträge: 669 Bundesland: Saarland
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Verfasst am: 02.02.2008, 19:05 Titel: |
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donquichotte
Anmeldedatum: 24.01.2015 Beiträge: 26 Bundesland: Niedersachsen
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Verfasst am: 28.05.2015, 12:33 Titel: |
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Ich spare mir hier die Worte der Fassungslosigkeit - bin schon zu viel gewöhnt;
soweit ich weiss, haben sich die Verjährungsfristen für Sexualdelikte verändert - zugunsten der zum Tatzeitpunkt noch Minderjährigen; allerdings habe ich gerade versucht, mich in die Thematik einzulesen und fand z.T., dass Verjährungen für Taten, die vor 2008 lagen, nicht mehr betroffen sind - das kann aber doch nicht sein?!
Weiss jemand, ob das "Kind" wenigstens später im Erwachsenenalter die Klage erneut verfolgen kann?
Ich habe einen Fall im Bekanntenkreis, da wurde ein Junge vom Nachbarn -wiederholt- sexuell missbraucht (zu sexuellen Handlungen gezwungen mit vorgehaltenem Messer) - die Anzeige bei der Polizei wurde als "Körperverletzung eines Kleinkindes" aufgenommen;
die Strafverfolgung wurde jedoch eingestellt -irreversibel- wegen Verfahrensfehlers (es hätte in der Anzeige heißen müssen "sexueller Missbrauch" -natürlich).
Wenn der Junge 18 ist, wird er selbst klagen - für die Eltern sind alle Rechtsmittel erschöpft; im Gegenteil: der Beklagte hat eine Unterlassungsklage erzwungen und die Eltern mussten wegen erneuter Beschuldigung eine Summe von 15.000Euro zahlen.
Habe mich länger mit einer Mitarbeiterin einer Beratungseinrichtung für Opfer sexuellen Missbrauch unterhalten - Ergebnis: gerade im ländlichen Raum kennt man ähnlichen Diletantismus bei den Polizeien...zu oft ist es ein Bekannter aus dem Dorf, eine angesehene Person bis hin zum Bürgermeister... _________________ "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
Zitat stammt aus China |
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donquichotte
Anmeldedatum: 24.01.2015 Beiträge: 26 Bundesland: Niedersachsen
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Verfasst am: 28.05.2015, 12:44 Titel: |
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Wie viel Zeit lag eigentlich zwischen der Anzeigenstellung und der gutachterlichen Befragung des Kindes.
Jeder weiss, dass in solchen Fällen behutsam aber zeitnah befragt werden muss.
Die Eltern sind hilflos allein mit einem schwer traumatisierten Kind - dürfen es nicht ansprechen, andererseits müssen sie alles aufgreifen, was das Kind ihnen anvertraut.
Das weiss ich, weil unsere Tochter als Kindergartenkind eine Riss-Schürfwunde an der Scheide davongetragen hat, weil zwei doppelt so alte Jungen mit Festhalten auf der Toilette "untersucht" hatten;
sexualisierte Gewalt für die einen (Profamilia) ausgedehntere Doktorspiele für die anderen (katholische Familienberatungsstelle - zuständig für katholischen Kindergarten).
Das Kind äußerte, als ein Handwerker im Haus war "ich hab Angst zur Toilette zu gehen, der will mir bestimmt zuschauen" so in etwa;
danke dass ich allein war und keiner mir gesagt hat, wie ich jetzt reagieren soll und vor allem, wie ich jetzt kein Trauma setze oder gar verstärke...
Es tut mir leid, wenn ich an dieser Stelle mir von der Seele schreibe, was schon lange auf mir lastet.
Was sagen die Eltern dem Kind, wenn es fragt, ob der Täter bestraft wurde?
WIE LANGE IST DIE WARTEZEIT FÜR DIE ERSTELLUNG DES GUTACHTENS GEWESEN?
WELCHEN EINFLUSS HAT DIES AUF DIE GLAUBHAFTIGKEIT DER AUSSAGE DES KINDES?
Dann unterrichtet der Lehrer also wieder?
Wo denn? _________________ "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
Zitat stammt aus China |
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