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Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS) e.V. www.emgs.de
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Mama13
Anmeldedatum: 11.03.2008 Beiträge: 1 Bundesland: Bayern
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Verfasst am: 12.03.2008, 11:50 Titel: Neues Gutachten |
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Hallo,
in der bayerischen KMBek heißt es:
Das Gutachten über das Vorliegen einer Legasthenie ist beim Übertritt von der Grundschule in eine weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) neu auszustellen bzw. vom zuständigen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit dem jeweils zuständigen Schulpsychologen zu bestätigen.
Wie muss ich das jetzt verstehen?
Unser Sohn hat im April einen Termin für das Anschlussgutachten ist das zeitlich in Ordnung, wenn wir dann das neue Gutachten vorlegen, sobald es fertig ist, oder muss es ganz aktuell das Datum der Sommerferien haben?
Bin da etwas ratlos.
Vielleicht können sie mir weiterhelfen.
Danke schonmal.
Mit freundlichem Gruß
Mama13 |
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Doris Carnap Moderatorin
Anmeldedatum: 18.01.2006 Beiträge: 803 Bundesland: Hessen
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Verfasst am: 12.03.2008, 13:43 Titel: |
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Hallo Mama,
ich würde mich zuerst bei der Schulpsychologin erkundigen, die für die aufnehmende Schule zuständig ist, was sie empfiehlt.
Folgendes habe ich dazu gefunden:
Zitat: |
Das Gutachten über das Vorliegen einer Legasthenie ist beim Übertritt von der
Grundschule in eine weiterführende Schule (z.B. Wirtschaftsschule, Realschule, Gymnasium) vom jeweils zuständigen Schulpsychologen der neuen Schulart (z.B. der Realschule, des Gymn., der WS) zu bestätigen. Beim Übertritt von der Hauptschule (z.B. nach der 5. Jahrgangsstufe) bzw. bei einem Schulartwechsel (Wechsel zwischen weiterführenden Schularten) gilt die Legastheniebescheinigung weiter. Der Schulpsychologe der jeweiligen Schulart muss kontaktiert werden, um so vom Schulwechsel in seinen Zuständigkeitsbereich zu erfahren.
http://www.sbndb.de/web-content/mat....egasth-LRS-Ueb-R6-Gym.pdf
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Doris _________________ "Das Geheimnis der Erziehungskunst ist der Respekt vor dem Schüler." Ralph Waldo Emerson |
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