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mautzenkautz
Anmeldedatum: 01.08.2006 Beiträge: 32
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Verfasst am: 21.01.2011, 12:29 Titel: Grundschulzeugnisse an Realschule |
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Hallo zusammen,
bräuchte Eure Erfahrungswerte bezüglich der Weitergabe von Grundschulzeugnissen an Realschulen in Bayern.
Rein rechtlich ist dies nicht erlaubt - passiert aber offenbar trotzdem.
Grüße
mautzenkautz |
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mautzenkautz
Anmeldedatum: 01.08.2006 Beiträge: 32
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Verfasst am: 22.01.2011, 16:21 Titel: Re: Grundschulzeugnisse an Realschule |
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mautzenkautz hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen,
bräuchte Eure Erfahrungswerte bezüglich der Weitergabe von Grundschulzeugnissen an Realschulen in Bayern.
Rein rechtlich ist dies nicht erlaubt - passiert aber offenbar trotzdem.
Grüße
mautzenkautz |
OK.... Ihr wollt mehr Infos
Mein Kind geht seit diesem Schuljahr auf die Realschule. Nach bayr. Schulrecht werden keine Zeugnisse aus vorherigen Klassen dorthin mitgegeben. Der Klassleiter hat aber plötzlich Grundschulzeugnisse meines Kindes und zieht diese auch als Beurteilungsgrundlage maßgeblich heran - und zwar nur die negativen! Es gibt von den letzten beiden Schuljahren Zeugnisse, die wesentlich positiver formuliert sind, diese läßt er unter den Tisch fallen!
Trotz allem Ärger hat mein Kind noch nie einen Verweis bekommen und auch sonst keine "Maßnahmen", wie mobiler Dienst, Schulpsychologe....
Deshalb möchte ich wissen, ob jemand was Ähnliches kennt, bzw. mir sagen kann, unter welchen Umständen die Zeugnisse nun doch an die Realschule gelangen können.
LG
mautzenkautz |
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Rudi
Anmeldedatum: 11.09.2009 Beiträge: 461
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Verfasst am: 24.01.2011, 08:35 Titel: |
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Nach meinen Informationen ist es durchaus üblich, die Schülerakte samt Zeugnissen an die weiter führende Schule zu geben.
Die Erfahrung lehrt allerdings, dass Unterlagen, die für die jeweilige abgebende Schule unbequem sind, gern davon ausgenommen sind.
Aber Zeugnisse sind fester Bestandteil der Schülerakte, werden also weiter gegeben.
Ich wüsste nicht, dass es jemals anders gewesen wäre.
Rudi _________________ Bist auf Frieden du erpicht, darfst du intervenieren nicht, denn sonst gibt es bösen Streit mit der Schulsozialarbeit.
Und solltest du dann noch verstohlen dein Kind aus dieser Anstalt holen, dann Mütterlein, oh hüte dich - die Folgen sind gar fürchterlich. |
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Petra Litzenburger

Anmeldedatum: 20.01.2006 Beiträge: 669 Bundesland: Saarland
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Verfasst am: 24.01.2011, 17:29 Titel: |
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Hallo mautzenkautz,
ob es rechtmäßig ist die Zeugnisse weiter zu geben, kann Dir der zuständige Datenschutzbeauftragte sagen:
http://www.datenschutz-bayern.de/
Sobald die Antwort des Datenschutzes vorliegt, bitte wieder melden, damit wir Dir Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben können.
Liebe Grüsse
Petra _________________ Dieses Forum ist ein Service der Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen e.V. www.emgs.de
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Mia

Anmeldedatum: 24.01.2011 Beiträge: 7 Bundesland: Lebach-Saarland
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Verfasst am: 24.01.2011, 20:02 Titel: |
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Hallo, ich bin neu hier. Wegen weitergabe der Zeugnisse habe ich schon eine Anfrage beim Ministerium gestellt weil wir ein Widerspruch laufen haben und ich das Kind nach 2,5 Jahren Schüler und Lehrermobbing seit heute...aus der Schule genommen hab. Die sind jetzt stinkig weil ich ihnen zuvorgekommen bin. Ich glaub wir haben 3 oder 4 Widersprüche wegen verschiedenen Sachen laufen und das können die nicht ab und wollten das Kind dafür bluten lassen weil wir ihnen auf die Schliche gekommen sind...Zu guter letzt haben sie noch ein Zeugnis (letzten Freitag) aller Sau erstellt um das Kind in der anderen Schule schlecht zu machen..Beispiel- Verhalten unbefriedigend-
Wenn ich zur Ruhe gekommen bin mehr dazu...
Wenn ich was weiss wegen weitergeben stell ichs hier rein... OK?
LG
Mia |
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mautzenkautz
Anmeldedatum: 01.08.2006 Beiträge: 32
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Verfasst am: 24.01.2011, 20:28 Titel: |
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.....ich habe mit Anwalt für Bayr. Schulrecht gesprochen, in Bayern geht nur eine bereinigte Akte, ohne Zeugnisse, an die weiterführende Schule - ist bei uns aber nicht so gehandhabt worden. Offenbar wurden aber sämtliche Akten vollständig dorthin gegeben, egal von welcher Schule die Kinder hier im Ort kamen.
LG
mautzenkautz |
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Petra Litzenburger

Anmeldedatum: 20.01.2006 Beiträge: 669 Bundesland: Saarland
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Verfasst am: 24.01.2011, 21:12 Titel: |
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Hallo mautzenkautz,
Du kannst Widerspruch einlegen gegen die Verwendung der Zeugnisse und weiterhin verlangen, dass diese Zeugnisse aus der Schülerakte gelöscht werden und nicht (mehr) verwendet werden dürfen. Auf schriftliche Bestätigung über die Löschung und den Verzicht der Verwendung bestehen. Sollte dies verweigert werden, Landesdatenschutz einschalten.
Hallo Mia,
in Eurem Bundesland dürfen lt. Datenschutz die Zeugnisse nicht an die weiterführenden Schulen weitergebeben werden. Die rechtlichen Voraussetzungen liegen mir vom Landesdatenschutzbeauftragten vor. Bei Interesse kann ich diese gerne mailen.
Betreffend Weitergabe von Daten oder Unterlagen von einer Schule zur Anderen, ist das Ministerium nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner. Hier sollte unbedingt der Lnadesdatenschutz informiert werden.
Liebe Grüsse
Petra Litzenburger _________________ Dieses Forum ist ein Service der Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen e.V. www.emgs.de
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Rudi
Anmeldedatum: 11.09.2009 Beiträge: 461
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Verfasst am: 25.01.2011, 00:25 Titel: |
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Hallo mautzenkautz,
in welchem Regierungsbezirk wohnt ihr denn?
Rudi _________________ Bist auf Frieden du erpicht, darfst du intervenieren nicht, denn sonst gibt es bösen Streit mit der Schulsozialarbeit.
Und solltest du dann noch verstohlen dein Kind aus dieser Anstalt holen, dann Mütterlein, oh hüte dich - die Folgen sind gar fürchterlich. |
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sprachlos
Anmeldedatum: 22.12.2009 Beiträge: 29
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Verfasst am: 27.11.2012, 23:44 Titel: Re: Grundschulzeugnisse an Realschule |
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mautzenkautz hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen,
bräuchte Eure Erfahrungswerte bezüglich der Weitergabe von Grundschulzeugnissen an Realschulen in Bayern.
Rein rechtlich ist dies nicht erlaubt - passiert aber offenbar trotzdem.
Grüße
mautzenkautz |
Ist das in Bayern nicht erlaubt? Bei uns muss man die sogar zur Vorstellung an der weiterführenden Schule mitbringen. Geht ja um die Empfehlung.
[okay: bei uns war's kein Problem .. aber dass das rechtl. nicht gestattet ist, lese ich zum ersten Mal. Hat sich das etwa zwischenzeitlich geändert?] |
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